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Aktuelle Regelungen im Ausland: Nachweis Reise/Privathaftpflicht-, Reisekranken- und Unfallversicherung, Januar 2023

Kurz vor dem Winterurlaub, möchte ich Sie auf drei Themen aufmerksam machen:

1. Haftpflicht-Ver­si­che­rungs­nach­weis für Ski­fah­rer

Wer auf italienischen Pisten Ski oder Snowboard fahren möchte, muss eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und nachweisen können. Die Versicherungspflicht gilt in Italien seit dem 1. Januar 2022. Betreiber von Skipisten müssen für Skifahrer die Möglichkeit zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung bereithalten, wenn diese keinen anderweitigen Versicherungsschutz vorweisen können. Der Abschluss eines zusätzlichen Versicherungsvertrages können Skifahrer vermeiden, in dem sie von ihrem Privathaftpflichtversicherer einen Nachweis über den Versicherungsschutz mitbringen.Wer ohne Haftpflichtversicherung auf italienischen Pisten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Seit Jahresbeginn gilt auch eine erweiterte Helmpflicht für Minderjährige und hohe Strafen für alkoholisiertes Skifahren in dem Alpenland.

Formular vereinfacht Haftpflicht-Nachweis 

Der Versicherungsverband GDV hat ein unverbindliches Musterformular entwickelt, mit dem die Versicherer für Skifahrer einen Nachweis ausstellen können. Alle mitversicherten Personen wie zum Beispiel Kinder können in dem Formular aufgenommen werden. Die Höhe der Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ebenfalls Bestandteil dieses Nachweises.

2. Auslandskrankenversicherung

Wer seinen Skiurlaub in Österreich, der Schweiz, Frankreich oder anderweitig im Ausland verbringt, sollte unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Der Grund: Mit einer Auslandskrankenversicherung müssen Ski-Fans im Notfall „zumeist“ die Behandlungskosten nicht selbst bezahlen. Ganz wichtig für alle, die im Ausland unterwegs sind: Die Versicherung übernimmt darüber hinaus auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Skifahrer/Urlauber sollten hier nicht allein auf die gesetzliche Krankenversicherung setzen. Gute Auslandsreisekrankenversicherungen finden Sie im Link

3. die Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall in der Freizeit dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Die private Unfallversicherung kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen jedes Einzelnen ausgestaltet werden. Sie leistet in Form von:

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente
  • Todesfallleistung
  • Tagegeld, Krankenhaustagegeld
  • Übergangsleistung
  • Bergungskosten
  • kosmetischen Operationen

Für genaue persönliche Informationen und Anforderungen sprechen Sie mich bitte an oder planen direkt einen kurzen 30 Minuten-Termin.